MBE

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Begriffsbestimmung

Im folgenden wird die
    MBE
    Matthias Brenner
    Hintergasse 55
    67150 Niederkirchen
mit MBE abgekürzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen

Stand: 3. November 2022

I. Vertragsinhalt

MBE erbringt ihre Dienste und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der Leistung wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von MBE bestimmt. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf einen der Rechner von MBE oder der erstmaligen Nutzung der Dienste der MBE gelten diese Bedingungen als angenommen; in diesem Fall gelten die Bedingungen mit dem Zugriff bzw. der Nutzung als angenommen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch MBE schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden werden nur durch eine schriftliche Bestätigung der MBE unter den Vertragsparteien rechtswirksam.

Vertragsbedigungen des Vertragspartners verpflichten MBE nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

MBE ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist MBE berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von MBE kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch MBE zustande.

Soweit sich MBE zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der MBE kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

II. Leistungsumfang, Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Verzug

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die jeweiligen Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von MBE sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.

Die Leistungen von MBE werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen Bundespost TELEKOM erbracht.

MBE ist berechtigt, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

Soweit MBE kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung aufgegebenen Konto gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist MBE ferner berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,11 zu erheben.

Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. MBE hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung herrschenden Kostenfaktoren. Ändern sich diese, kann MBE eine Anpassung der Preise an die veränderten Kosten verlangen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MBE berechtigt, die Leistung auszusetzen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug ist MBE außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, es sei denn, daß MBE eine höhere Zinslast nachweist. Dem Vertragspartner besteht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung gegen die von MBE in Rechnung gestellten Beträge nicht zu, es sei denn, die Forderung wird schriftlich anerkannt oder ist rechtskräftig festgestellt.

Soweit der Vertragspartner von MBE mit einer einzigen Zahlung in Verzug gerät, werden alle noch nicht fälligen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen. Neben dem Zahlungsverzug gelten diese Bestimmungen auch bei jeder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers.

Spesen und Auslagen für die Hingabe von Wechseln und Schecks gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die MBE nach dem jeweiligen Abschluß bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, haben die Fälligkeit aller Forderungen von MBE zur Folge und berechtigen diese, auch noch ausstehende vertragliche Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Zahlungsfrist vom Vertrage zurückzutreten oder unter Ablehnung der vertraglichen Leistungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

III. Leistungsverzögerungen, Rückvergütung und Kündigung

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche MBE die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen _ hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, der Ausfall von Komunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder unter Unterauftragnehmern von MBE oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von MBE autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat MBE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MBE, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

Dauert eine erhebliche Behinderung länger als 2 Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor,

Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von MBE liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn MBE oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündbar.

Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß MBE - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

Kommt der Kunde

in Verzug, so kann MBE das Vertragsverhältnis ohne Einhalung einer Frist kündigen.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

IV. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden, Nutzung durch Dritte

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von MBE sachgerecht zu nutzen.

Er ist insbesondere verpflichtet,

Verstößt der Kunde gegen die in Buchstaben (b), (e) und (f) genannten Pflichten ist MBE sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Buchstaben (a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann MBE im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen MBE nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von MBE durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich hieraus kein Minderungs- ,Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von MBE durch Dritte entstanden sind.

V. Geheimhaltung, Datenschutz

Die Informationen, welche MBE durch den Kunden unterbreitet werden, gelten, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nicht als vertraulich.

Der Vertragspartner wird hiermit gemäß Paragraf 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie Paragraf 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß MBE seine Anschrift in maschinenlesbar Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

Soweit sich MBE Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung und Fortführung des Betriebes erforderlich ist.

Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, sich oder Dritten Daten und Informationen durch die Dienste von MBE zu verschaffen, welche nicht für ihn oder Dritte bestimmt sind.

VI. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von MBE für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz verursacht worden sind.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sowie sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegenüber MBE wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Für Schäden, welche durch falsche Informationen, den Einsatz fehlerhafter Software oder fehlerhafte Produkte von Dritten entstanden sind, werden von MBE keine Haftung übernommen.

Desweiteren werden keine Schadensersatzansprüche, welche aufgrund fehlerhafter Speicherung oder Übermittlung von Daten oder durch Verlust von Daten entstanden sind, gewährt. Ebenso sind Schadensersatzansprüche, welche aufgrund fehlender Überprüfung gespeicherter oder übermittelter Daten entstanden sind, ausgeschlossen.

MBE haftet desweiteren nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, in dem er die Informationen übermittelt.

Schadenersatzansprüche aufgrund der Offenlegung geheimer Daten sind ausgeschlossen.

Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Bundespost TELEKOM eingetreten, gelten die im Verhältnis von TELEKOM und MBE anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von MBE gegenüber ihren Kunden entsprechend.

Soweit nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie der Höhe nach auf EUR 2556,46 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Vertretung der Geschäftsführer ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine Verpflichtung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ist ausgeschlossen.

Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter Bereicherung sowie sonstige gesetzliche Ansprüche.

VII. Haftung des Kunden

Bei Verstoss des Kunden gegen die unter IV genannten Pflichten und Obliegenheiten haftet der Kunde gegenüber MBE und Dritten auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Der Kunde stellt MBE im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

VIII. Produktideen, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster und Sofware

Produktideen, Urheberrechte Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster und Rechte an Software verbleiben, außer es wird ausdrücklich anderweitig vereinbart, bei MBE.

Der Kunde ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zum Weiterverkauf von Software, welche durch MBE entwickelt oder von dieser bezogen wurde, berechtigt. Dies gilt ebenso für die teilweise oder komplette Weitergabe von Software an Dritte. Das Kopieren von Software darf nur mit vorheriger Genehmigung von MBE erfolgen.

Copyrightvermerke dürfen nicht entfernt werden. Das Rückumwandeln in Quellcode oder das auszugsweise Nutzen von Programmteilen ist verboten.

IX. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung

Die Preise gelten ab Standort von MBE ausschließlich für Fracht, Einfuhr, Nebenabgaben, Verpackung und Mehrwertsteuer. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von MBE verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von MBE unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von MBE; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für MBE als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)-Eigentum von MBE durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf MBE übergehen.

MBE ist zu Teilieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, daß der Kunde nachweist, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

Mängelrügen bei Lieferungen sind unverzüglich zu erheben. Sind diese Mängelrügen nicht innerhalb von fünf Tagen schriftlich bei MBE eingegangen, gilt die Lieferung als genehmigt. Als Mangel gilt auch das Fehlen solcher Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind.

Geräte, welche von MBE hergestellt oder abgeändert worden sind, werden bei der Übergabe getestet und die Funktionsfähigkeit vom Kunden bestätigt. Dieser hat auf Verlangen hierüber einen schriftlichen Nachweis zu unterschreiben. Bei Veränderungen am Gerät oder dem Aufbau der Komponenten erlischt jegliche Garantie.

X. Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, sind sich die Parteien darüber einig, daß die übrigen Bestimmungen gültig sind. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine gültige, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von MBE gebunden.

Erfüllungsort ist der Sitz von MBE.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz von MBE.


Copyright: Diese allgemeinen Geschäschtsbedingungen für Internetdienstleistungen dürfen nur als ganzes, ohne Änderungen, Streichungen oder Hinzufügungen weitergegeben werden.


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Aktualisiert am: 3.11.2022